Unsere AGB

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseveranstaltung

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a-y BGB ergänzen und, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Pauschalreisevertrages sind. Bitte nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung gern zur Verfügung.

  1. Abschluss eines Reisevertrages
    1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde MaVoya Individualreisen e.K. (nachfolgend MaVoya) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden, nachdem der Kunde von MaVoya i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
    1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch MaVoya zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird MaVoya dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
    1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das MaVoya für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern MaVoya auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber MaVoya.
  2. Bezahlung
    2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.
    2.2 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen, Restzahlungen 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
    2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
    2.4 Zahlungen können per Überweisung ohne Erhebung zusätzlicher Kosten durch MaVoya erfolgen.
    2.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist MaVoya nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 6.3, bzw. 6.6 zu verlangen.
  3. Leistungen
    3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot, bzw. in der Reisebestätigung und den gem. Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
    3.2 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von MaVoya ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
    3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von MaVoya abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen.
    3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von MaVoya (z.B. Nur-Flug, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, etc.).
  4. Leistungs- und Preisänderungen
    4.1 MaVoya behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus den folgenden Gründen notwendig werden:
    a) aufgrund der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebots,
    b) wenn die vom Kunden gewünschte und im Angebot ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
    4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von MaVoya nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    4.3 MaVoya verpflichtet sich, den Kunden über Leistungs-änderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MaVoya eine solche Reise ohne Mehrpreis aus einem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
    4.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  5. Preisänderungen
    5.1 MaVoya behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie etwa Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsabschluss weder eingetreten noch für MaVoya vorhersehbar waren:
    Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann MaVoya
    a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
    b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
    5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber MaVoya erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
    5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MaVoya verteuert hat.
    5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat MaVoya den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MaVoya eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch MaVoya bei diesem geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
    5.5 MaVoya ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten.
  6. Rücktritt durch den Kunden
    6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MaVoya zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
    6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht MaVoya anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.
    6.3 Es werden
    bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises
    bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises
    bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises
    bis 8. Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises
    bis 4. Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises
    ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtpreises als Ersatzanspruch gefordert.
    6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
    6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass MaVoya im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
    6.6 MaVoya kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird MaVoya die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
    6.7 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  7. Umbuchungen
    7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern MaVoya seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird MaVoya dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von 30,00 EUR als vereinbart.
    7.2 Umbuchungswünsche des Kunden die ab dem 30. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
    7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffern 6.3, bzw. 6.6 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.
  8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die MaVoya nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich MaVoya bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
  9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    MaVoya kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    a) Ohne Einhaltung einer Frist
    Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MaVoya deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
    b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reise-ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch MaVoya möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
    20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,
    7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchstens 6 Tagen,
    48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.
    In jedem Fall ist MaVoya verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.
  10. Haftung des Reiseveranstalters
    10.1 MaVoya haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes.
    10.2 MaVoya haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von MaVoya direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Nur-Flug, Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
    10.3 Die vertragliche Haftung von MaVoya ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit MaVoya für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
    10.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann MaVoya sich hierauf berufen.
  11. Versicherungen
    Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. MaVoya empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.
  12. Obliegenheiten des Kunden
    12.1 Der Kunde hat MaVoya umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
    12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, MaVoya einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel MaVoya an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 20).
    12.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
    12.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §615i BGB bezeichneten Art nach § 615I BGB oder aus wichtigem, für MaVoya erkennbaren Grund kündigen, hat er MaVoya zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von MaVoya verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für MaVoya erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
    12.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss der Kunde unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. MaVoya übernimmt keine Haftung für den Verlust, bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn diese bei der Aufgabe des Gepäckstückes auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck MaVoya bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.
    12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätung aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
  13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
    13.1 MaVoya informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch MaVoya bedingt sind.
    13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann MaVoya den Kunden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
    13.3 MaVoya haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MaVoya mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MaVoya eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
  14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Nach der EU-VO 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist MaVoya verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist MaVoya verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MaVoya bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss MaVoya den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss MaVoya den Kunden über den Wechsel informieren. MaVoya muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von MaVoya genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. MaVoya wird dies dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite der EU-Kommission abrufbar.
  15. Zollbestimmungen
    Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
  16. Rechtswahl
    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und MaVoya findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen MaVoya im Ausland für die Haftung von MaVoya dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von An-sprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  17. Gerichtsstand
    17.1 Der Kunde kann MaVoya nur am Sitz des Unternehmens verklagen.
    17.2 Für Klagen von MaVoya gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MaVoya vereinbart.
    17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und MaVoya anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  18. Hinweis für Verbraucher
    18.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich auf der Internet-Seite der EU-Kommission.
    18.2 MaVoya ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
  19. Allgemeine Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
  20. Reiseveranstalter
    MaVoya Individualreisen e.K.
    Hofgut Appenborn
    35466 Rabenau
    Tel. 0641-32051476
    Mobil 0176-31394363

    info@mavoya.de
    www.mavoya.de

    Inhaber: Marie-Christine Schön
    HRA 4293, Amtsgericht Gießen

Stand: November 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlung

MaVoya Individualreisen e.K. (nachfolgend MaVoya) vermittelt Ihnen auch Reiseleistungen von anderen Unternehmen (z.B. Fluggesellschaften, Bahn und Eventveranstaltern), die diese ausschließlich in eigener Verantwortung erbringen. Aufgrund der von diesen Unternehmen vorgegebenen Konditionen, vermittelt MaVoya deren Reiseleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen.

  1. Abschluss des Vermittlervertrages
    1.1 Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde MaVoya den Abschluss eines Vermittlungsvertrages / Geschäftsbesorgungsvertrages verbindlich an. Der Auftrag kann persönlich, schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
    1.2 MaVoya vermittelt Reise- und Beförderungsleistungen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der jeweiligen Reiseveranstalter und Leistungsträger (Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmer, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder Fluggesellschaft), denen die Durchführung der Reise- und Beförderungsleistungen obliegt. Der Vertrag über die tatsächliche Erbringung der Leistung kommt zwischen dem Kunden dem Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger zustande.
  2. Reiseanmeldung, Pflichten
    2.1 MaVoya wird bei entsprechender Beratung und im Rahmen der Verfügbarkeit alles Erforderliche tun, den gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner zu vermitteln.
    2.2 MaVoya wird den Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung ordnungsgemäß i.S. der Art. 250 §§ 1-3, 251 EGBGB klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
    2.3 Der Kunde ist an die von ihm beauftragte Anmeldung, bzw. Buchung gebunden.
    2.4 MaVoya wird den Kunden über Art und Umfang der vermittelten Leistung informieren. Es handelt sich dabei um Informationen, die von den Reiseveranstaltern und/oder Leistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit haftet MaVoya nur im Rahmen der Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns.
    2.5 Von dem jeweiligen Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen und/oder Informationen wird MaVoya dem Kunden umgehend weiterleiten.
    2.6 Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Leistungsträger verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde schnellstmöglich über den Wechsel informiert. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die vom Reiseveranstalter genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Dies wird dem Kunden schnellstmöglich nach Kenntnis mitgeteilt. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite der EU-Kommission abrufbar.
  3. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
    3.1 MaVoya wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeilicher Formalitäten informieren (Art. 250 § 3 Ziff. 6 RGBGB).
    3.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 3.1 wird der Kunden MaVoya und den Reiseveranstalter/Leistungsträger vollumfassend über seine Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..
    3.3 Der Kunde ist für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten und die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, sofern MaVoya den Kunden ordnungsgemäß nach Ziff. 3.1 informiert hat und der Kunde seinen Verpflichtungen aus Ziff. 3.2 nachgekommen ist.
    3.4 Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.
    3.5 MaVoya empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung.
    3.6 Der Kunde ist für die Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren ohne anderslautende Vereinbarung ausschließlich allein verpflichtet. MaVoya haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und sonstigen Dokumenten durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MaVoya mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MaVoya eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
    Für die Durchführung und Bezahlung der von MaVoya vermittelten Reise- und Beförderungsleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und/oder Leistungsträger. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife.
  5. Reiseunterlagen
    Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseveranstalters und/oder Leistungsträgers, die dem Kunden direkt oder durch MaVoya ausgehändigt werden (Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen), hat der Kunde auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich MaVoya und dem Reiseveranstalter/Leistungsträger mitzuteilen.
  6. Gewährleistung
    6.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und/oder versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche hat der Kunde gegenüber den vermittelten Reiseveranstaltern, Leistungsträgern und/oder Versicherern geltend zu machen.
    6.2 MaVoya ist nicht berechtigt, den Kunden bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer über Art, Umfang und Höhe von etwaigen Ansprüchen, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen zu beraten.
    6.3 Mängelanzeigen des Kunden, bzw. andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistung, die gegenüber MaVoya abgegeben werden, wird MaVoya unverzüglich an den Reiseveranstalter weiterleiten, § 651v Ziff. 4 BGB.
    6.4 Dem Kunden wird empfohlen, seine Erklärungen gem. Ziff. 6.3 auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln.
    6.5 Die Regelungen nach Ziff. 6.1 – 6.3 gelten hinsichtlich reisevertraglicher Gewährleistungsansprüche nicht, sofern MaVoya selbst Reiseveranstalter ist.
  7. Datenschutz
    Personenbezogenen Daten, die der Kunde MaVoya zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Reiseveranstalter, Leistungsträger und/oder Versicherer übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. MaVoya wird dabei alle datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten, ebenso für MaVoya tätige Dritte.
  8. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
    Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen MaVoya und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  9. Gerichtsstand
    9.1 Im Falle von Klagen des Kunden gegen MaVoya ist Gerichtsstand ausschließlich am Sitz des Unternehmens.
    9.2 Für Klagen von MaVoya gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MaVoya vereinbart.
    9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
    a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
    b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
  10. Hinweise für Verbraucher
    10.1 Die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission für Reiseverträge, die online geschlossen wurden, befindet sich auf der Internet-Seite der EU-Kommission.
    10.2 MaVoya ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung teilzunehmen.
  11. Allgemeine Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages und dieser Bedingungen zur Folge.
  12. Preisliste für Dienstleistungen des Reisevermittlers
    Alle Preise gelten pro Person
    Verkauf von Eintrittskarten: 15 EUR
    Verkauf von Bahnfahrkarten: 15 EUR
    Flugbuchungen:
    • innerhalb Deutschlands: 15,00 EUR
    • innerhalb Europas: 40,00 EUR
    • weltweit: 70,00 EUR
    • Umbuchung/Stornierung einer Pauschalreise: 25,00 EUR
  13. Reisevermittler
    MaVoya Individualreisen e.K.
    Hofgut Appenborn
    35466 Rabenau
    Tel 0641-32051476
    Mobil 0176-31394363

    info@mavoya.de
    www.mavoya.de

    Inhaber: Marie-Christine Schön
    HRA 4293, Amtsgericht Gießen

Stand: November 2022

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Marie-Christine Schön

  • Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau
  • 5 Jahre Abteilungsleitung bei einem Reiseveranstalter
  • Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Tourismus- und Eventmanagement
  • seit 2012 Inhaberin MaVoya Individualreisen

"Von klein auf haben mich ferne Länder und fremde Kulturen fasziniert. Aus dieser Leidenschaft wurde dann mein Beruf. Mein Ziel ist es, dass auch Sie Ihre Träume reisen!"

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0641 - 32 05 14 76

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